Kompliziertes Thema Steuern

Steuern sind ein Thema, dass im wieder zur kontroversen Diskussionen führt ,denn sie bedeuten schließlich übersetzt so viel wie Stütze oder Beihilfe. Etwa 620.000 Milliarden Euro werden 2013 aus Steuereinnahmen in die Staatskassen fliesen.

Wer muss zahlen?

Bei Unklarheiten mit den Steuern lohnt sich ein Anwalt für SteuerrechtIm heutigen Rechtssinne sind Steuern Geldleistungen ohne Gegenleistungen die von einem öffentlich-rechtlichem Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen Leistungspflicht besteht.
Allein diese Definition klingt schon recht kompliziert, geht doch aus der Formulierung nicht einwandfrei hervor, wann nun genau die Leistungspflicht des Steuerzahlenden festgelegt ist.
Wenn es Probleme mit der Abgabe von Steuern geht, ist deswegen ein Fachmann ratsam. Ein Anwalt für Steuerrecht, kann Ihnen dabei helfen sich im komplexen Paragrafendschungel zurechtzufinden. Er kann eine wirklich gute Unterstützung sein, schließlich gibt es in Deutschland eine große Anzahl an Steuern, deren Regeln nicht immer eindeutig sind. Vor allem wenn es an die Steuererklärung geht kann, egal ob Unternehmer oder Privatmann, ein fundiertes Wissen einen erheblichen Vorteil bringen.

Lohn- und Einkommensteuer

Den wohl größten Teil der zu zahlenden Steuer machen jeden Monat Lohn- bzw. Einkommensteuer aus.
Einkommenssteuer ist die Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Im Einkommenssteuergesetz findet sich die Rechtgrundlage dieser Abgabe. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen abzüglich des steuerfreien Betrags. Als Lohnsteuer wird die Einkommenssteuer die auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird bezeichnet. Die zu zahlenden Angaben richten sich nach dem Einkommen und den Angaben die der Arbeitgeber der nun elektronischen Lohnsteuerkarte entnehmen kann.

Indirekte Abgaben

Neben diesen direkten Steuern, also den Steuern, die der Einzelne direkt an den Staat abgibt, gibt es auch einige indirekte Steuern in Deutschland, die jedoch noch einmal in verschiedene Steuerarten unterteilt werden.
Ein Beispiel hierfür ist beispielsweise die Umsatzsteuer. Diese wird laut Gesetz noch einmal in die Einfuhrumsatzsteuer und die Umsatzsteuer unterteil. Die Umsatzsteuer ist das, was wirtschaftlich als Mehrwertsteuer bezeichnet wird und eine Verkehrssteuer, also eine Steuer, die auf die Teilnahme Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhoben wird.
Die Einfuhrumsatzsteuer hingegen ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben wird. Die Vorschriften die hierüber gelten sind den Zöllen zu entnehmen.
Als Verbrauchssteuer, also auch einer Form der indirekten Steuer, lassen sich Tabak- und Branntweinessigsteuer nennen. Diese Steuern sind kein rein deutsches Phänomen, sondern dienen der Abschreckung beim Kauf dieser Waren.
Diese abschreckende Wirkung war beispielsweise auch der Grund für die 2004 in Kraft getretene Alkopopsteuer. Sie ist ein Teil der „Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor den Gefahren des Alkoholkonsums“ und eine Sondersteuer auf bestimmte branntweinhaltige Mischgetränke, deren Steuersatz etwa vier Mal so hoch liegt wie bei der sonst gängigen Branntweinsteuer.

Nach oben scrollen